Zahlt die Krankenkasse das Augenlasern? Tipps von Doctor-medic Bányai
Die Kostenübernahme für eine Augenlaser-Behandlung durch die gesetzliche Krankenkasse, wie beispielsweise die AOK, ist in der Regel ausgeschlossen. Doctor-medic Liliana Bányai erklärt, dass private Krankenversicherungen dagegen häufig die Kosten für das Augenlasern übernehmen, je nach Tarif und individueller Vertragslage.
Ob und wann die Krankenkasse oder Versicherung die Kosten für eine Augenlaser-Operation übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei schwerwiegenden Augenkrankheiten wie Grauem Star (Katarakt), Grüner Star (Glaukom) oder Netzhautlöchern werden die Behandlungskosten teilweise oder vollständig getragen, abhängig von der jeweiligen Methode.
Bei Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit (Myopie) oder Weitsichtigkeit ist die Kostenübernahme dagegen selten, da diese Sehfehler meist als nicht behandlungsbedürftig im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen gelten.
Warum zahlen gesetzliche Krankenkassen meistens nicht? Wann übernehmen private Versicherungen das Augenlasern? Können die Kosten von der Steuer geltend gemacht werden? Und unter welchen Umständen kann auch die Krankenkasse zahlen? Doctor-medic Bányai beantwortet in diesem Beitrag Ihre wichtigsten Fragen rund um das Thema Augenlasern und Krankenkasse.
Wann zahlt die Krankenkasse oder AOK die Augenlaserbehandlung?
Wann eine Augenlaserbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen oder der Krankenversicherung AOK übernommen wird und wann es einen Zuschuss gibt, ist nicht immer ganz klar definiert.
Kurz zusammengefasst gilt, dass die Kosten bei einer schweren Form einer Augenkrankheit ganz oder teilweise übernommen werden. Dazu zählen Augenkrankheiten wie Grauer Star oder Grüner Star.
Bei Fehlsichtigkeiten zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten leider nicht. Dazu zählen Augenlasern bei Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Alterssichtigkeit (Presbyopie). Nur bei medizinischer Notwendigkeit oder schweren Fehlsichtigkeiten werden Kosten gedeckt. Es gibt allerdings zinsfreie Ratenzahlungsmodelle, die Ihnen eine Augenlaserbehandlung trotzdem ermöglichen.
Anders verhält es sich bei Augenerkrankungen. Die Operation bei Grauem Star wird von der gesetzlichen Krankenkasse und der AOK in der Standardvariante übernommen, bei Premiumlinsen oder Femtosekundenlaser wird eine Zuzahlung fällig. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf augenarzt-banyai.de.
Wie viel eine Augenlaserbehandlung kostet, entscheidet sich mit der Methode. Welche infrage kommt, zeigt erst die Voruntersuchung. Ausschlaggebend sind Ihre Fehlsichtigkeit, die Dioptrienwerte und die Dicke Ihrer Hornhaut. Die Preise beginnen bei 990 € je Auge. Eine Übersicht der Verfahren finden Sie unter Augenlasern Methoden, alle Preise unter Augenlasern Kosten. Einen ersten Anhaltspunkt liefert Ihnen bereits der kostenlose Online-Augenlaser-Eignungstest.

Wann zahlt die Krankenkasse oder AOK das Lasern einer Hornhautverkrümmung?
Bei einer Hornhautverkrümmung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise AOK die Kosten in der Regel nicht, da kein medizinischer Grund vorliegt. Eine private Krankenversicherung kann sich je nach Tarif an den Kosten beteiligen.
Welche Methoden bei einer Hornhautverkrümmung möglich sind und was sie kosten, lesen Sie unter Hornhautverkrümmung lasern.
Ab wieviel Dioptrien zahlt die Kasse das Augenlasern?
Ab wieviel Dioptrien die gesetzlichen Krankenkassen das Augenlasern bezahlen, kann leider nicht pauschal gesagt werden. Abhängig ist immer die Beeinträchtigung beim Sehen, diese hängt zwar mit dem Dioptrien Wert zusammen, wird aber nicht klar definiert.
Wenn Sie Ihre Dioptrienzahl wissen, fragen Sie einfach einmal bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenkasse nach. Diese können Ihnen genaue Details nennen. Für eine genaue Diagnose vereinbaren Sie einen Termin in unserem Augenlaserzentrum in Stuttgart, in Karlsruhe oder in einer unserer Augenarzt Standorte buchen. Wie viele Dioptrien sich überhaupt korrigieren lassen, lesen Sie in unserem Beitrag dazu.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Augenlaserbehandlung nicht?
Die Krankenkassen weigern sich, die Kosten für eine Augenlaserbehandlung zu übernehmen, wenn es keine medizinische Notwendigkeit für die OP gibt. Liegen keine besonderen medizinischen Notfälle vor, so gewährt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Normalfall eine Kostenerstattung oder einen Zuschuss für das Augenlasern nicht.
Es kommt also auf die Art und den Grad der Sehschwäche an. Liegt keine medizinische Indikation vor wäre der Eingriff mit einer Schönheitsoperation zu vergleichen und „nicht medizinisch notwendig“.
Wann zahlt eine private Krankenversicherung das Augenlasern?
Immer mehr private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Augenlaserbehandlung ganz oder teilweise. Ob Ihr Tarif das einschließt, sollten Sie vor der Behandlung schriftlich klären lassen.
Wann die PKV in der Regel zahlt:
- wenn durch die Behandlung Brille oder Kontaktlinsen überflüssig werden
- wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt
- wenn eine Kontaktlinsenunverträglichkeit nachgewiesen ist
Der letzte Punkt wird häufig übersehen. Wer Kontaktlinsen nicht verträgt und gleichzeitig auf eine Sehhilfe angewiesen ist, hat gute Chancen auf eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich das von Ihrem Augenarzt bescheinigen.
So gehen Sie vor:
- Kostenvoranschlag bei uns anfordern
- Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung stellen, vor der Behandlung
- schriftliche Zusage abwarten
Falls Ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt, ist eine zinsfreie Ratenzahlung über 24 Monate bei Bányai Neue Augen möglich. Details dazu finden Sie unter Augenlasern Kosten und im unverbindlichem Beratungsgespräch.
Zusatzversicherungen für Augenlasern
Einige private Zusatzversicherungen schließen refraktive Eingriffe wie das Augenlasern ein. Für gesetzlich Versicherte ist das der einzige Weg zu einer anteiligen Erstattung.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten:
- Wartezeit: Viele Tarife zahlen erst nach ein bis zwei Jahren
- Höchstbetrag je Auge oder je Behandlung
- Sind Voruntersuchung und Nachkontrollen eingeschlossen?
- Gilt der Tarif auch bei bereits bestehender Fehlsichtigkeit?
Ein Abschluss lohnt sich nur, wenn die Behandlung nicht kurzfristig geplant ist. Wer bereits einen Termin hat, wird von der Wartezeit in der Regel eingeholt.
Augenlasern von der Steuer absetzen
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, bleibt oft noch die Steuererklärung. Eine Augenlaserbehandlung zählt in der Regel zu den außergewöhnlichen Belastungen und lässt sich dort geltend machen.
Anerkannt wird allerdings nicht der volle Betrag. Abziehbar ist nur der Anteil, der über Ihrer zumutbaren Eigenbelastung liegt. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder und liegt je nach Konstellation zwischen einem und sieben Prozent der Einkünfte.
Was Sie dafür brauchen:
- die Rechnung der Behandlung
- den Nachweis Ihrer Fehlsichtigkeit
- bei gesetzlich Versicherten: die Ablehnung der Kasse
Zwei Punkte werden häufig übersehen:
Erstens greift der Abzug erst oberhalb der Eigenbelastung. Bei kleineren Beträgen bleibt am Ende oft nichts übrig.
Zweitens wird die Eigenbelastung nur einmal pro Jahr angerechnet. Wer ohnehin größere Gesundheitsausgaben hat, etwa Zahnersatz oder eine Brille, sollte sie nach Möglichkeit in dasselbe Jahr legen wie die Augenlaserbehandlung. Das kann den absetzbaren Anteil deutlich erhöhen.
Ob und in welcher Höhe das Finanzamt die Kosten anerkennt, entscheidet sich im Einzelfall. Wir geben keine Steuerberatung, für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. (Rechtsgrundlage: § 33 Einkommensteuergesetz)
Bányai Neue Augen – Ihr Team für Augenlasern in Stuttgart und Karlsruhe

Frau Doctor-medic Bányai gehört zu den High-Volume-Operateurinnen in Deutschland. Sie führt jährlich über 3.000 Augenlaserbehandlungen persönlich durch und ist seit fast zwei Jahrzehnten auf refraktive Chirurgie spezialisiert. In dieser Zeit hat sie sich intensiv mit modernen Behandlungsverfahren, Techniken und Materialien beschäftigt.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch klären wir alle medizinischen Fragen, prüfen Ihre grundsätzliche Eignung und sprechen über mögliche Ausschlussgründe wie eine zu dünne Hornhaut. Selbstverständlich informieren wir Sie dabei auch persönlich über die Behandlungskosten.
Sie finden uns an zwei Standorten: im Augenlaserzentrum Stuttgart und im Augenlaserzentrum Karlsruhe. An beiden gelten dieselben Preise und dieselben Behandlungsmethoden. Einen ersten Anhaltspunkt liefert Ihnen der unverbindliche Augenlaser-Eignungstest.
Sie fragen sich, ob Sie für das Augenlasern geeignet sind?
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FAQs – Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Augenlasern?
In der Regel nicht. Gesetzliche Krankenkassen (GKV) stufen das Augenlasern als medizinisch nicht notwendige Leistung ein. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen – etwa bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit – kann eine teilweise Kostenübernahme erfolgen. Wir empfehlen, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Wann die private Krankenkasse die Kosten für das Augenlasern übernimmt hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Viele private Krankenversicherungen (PKV) beteiligen sich an den Kosten – teilweise sogar vollständig. Eine persönliche Rückfrage bei Ihrer Versicherung ist in jedem Fall sinnvoll, um Klarheit über die Leistungen zu erhalten.
Ja, einige private Zusatzversicherungen bieten Tarife an, die auch refraktive Eingriffe wie das Augenlasern einschließen. Bitte informieren Sie sich vor Abschluss eines Vertrags bei der jeweiligen Versicherung über die genauen Konditionen.
Was ist eine medizinische Notwendigkeit beim Augenlasern – Damit eine Kostenübernahme infrage kommt, muss das Augenlasern aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich sein – beispielsweise, wenn Sie keine Brille oder Kontaktlinsen vertragen. Diese Fälle sind selten und müssen ärztlich dokumentiert werden. Klären Sie dies am besten mit Ihrer Krankenkasse.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wenn das Augenlasern als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird (etwa bei medizinischer Indikation), können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Lassen Sie sich hierzu idealerweise steuerlich beraten.
