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Welche Augen können nicht gelasert werden? Doctor-medic Bányai klärt auf

Nicht alle Augen können gelasert werden. Liegen instabile Brillenwerte oder schwere Augenkrankheiten wie Keratokonus vor, ist Augenlasern nicht empfohlen. Bei besonders dünner Hornhaut oder hoher Fehlsichtigkeit ist Augenlasern auch nicht immer möglich, es gibt allerdings Alternativen, um die Sehkraft langfristig zu korrigieren.

In diesem Beitrag informierie ich, Doctor-medic Liliana-Iulia Bányai, Spezialistin für Refraktive Chirurgie und Gründerin von Bányai Neue Augen, über die Voraussetzungen für das Augenlasern. Erfahren Sie mehr darüber, wann Augen nicht gelasert werden können und welche Alternativen sich dafür anbieten.

Welche Augen sind für eine Augenlaser-Behandlung nicht geeignet?

Es gibt einige Faktoren, die einen Menschen für eine Augenlaser-Behandlung ungeeignet machen können. Dazu gehören:

  • Instabile Augenkrankheiten: Wenn Sie eine instabile Augenkrankheit wie eine fortschreitende Augenkrankheit, eine akute Infektion oder ein akutes Trauma haben, sind Sie möglicherweise nicht für eine Augenlaser-Behandlung geeignet.
  • Schwere Augenerkrankungen: Schwere Augenerkrankungen wie Keratokonus, Katarakte oder Glaukom können eine Laserbehandlung unmöglich oder riskant machen.
  • Dünne Hornhaut: Wenn Ihre Hornhaut zu dünn ist, kann dies das Risiko von Komplikationen erhöhen. Auch eine geringe Hornhautdicke in Kombination mit hohen Dioptrienwerten ist ein wichtiges Ausschlusskriterium, das im Rahmen der Voruntersuchung genau geprüft wird.
  • Hohe Fehlsichtigkeit: Wenn Sie eine hohe Fehlsichtigkeit haben, kann es schwierig sein, Ihre Sehschärfe vollständig zu korrigieren – es besteht dann ein erhöhtes Risiko für eine Unterkorrektur, bei der die gewünschte Sehstärke nicht vollständig erreicht wird.
  • Schwangerschaft oder Stillzeit: Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollten Frauen keine Augenlaser-Behandlung durchführen lassen, da hormonelle Veränderungen in dieser Zeit das Sehvermögen beeinflussen können.

Weitere gesundheitliche Einschränkungen: Auch bestimmte Autoimmunerkrankungen oder Rheuma können gegen eine Laserbehandlung sprechen, da sie die Wundheilung am Auge beeinträchtigen können. Ebenso können chronisch trockene Augen die Eignung einschränken oder nach der Behandlung vorübergehend zu einem stärkeren Fremdkörpergefühl führen.

Es ist wichtig, dass Sie sich von einem Augenarzt gründlich untersuchen lassen, um festzustellen, ob Sie für eine Augenlaser-Behandlung geeignet sind. Der Arzt kann Ihre Augen und Ihre allgemeine Gesundheit untersuchen und Ihnen sagen, ob Ihre Augen gelasert werden können.

Wie wird die Eignung genau festgestellt?

Ob Ihre Augen für eine Laserbehandlung geeignet sind, lässt sich nicht allein durch Ihre Dioptrienwerte beurteilen. In der Voruntersuchung kommen mehrere diagnostische Verfahren zum Einsatz:

  • Pachymetrie: Misst die genaue Hornhautdicke an mehreren Punkten – die wichtigste Kenngröße, um festzustellen, wie viel Gewebe für eine sichere Korrektur zur Verfügung steht.
  • Hornhauttopografie: Erstellt ein präzises Höhenprofil der Hornhautoberfläche und deckt Unregelmäßigkeiten auf, etwa frühe Anzeichen eines Keratokonus, die mit bloßem Auge oder Standardmessungen nicht erkennbar wären.
  • Wellenfrontmessung: Erfasst feinste optische Abweichungen des Auges und ermöglicht eine besonders individuelle Behandlungsplanung.

„Gerade die Hornhauttopografie ist für uns oft entscheidend. Wir sehen regelmäßig Patienten, deren Dioptrienwerte auf den ersten Blick unauffällig sind, deren Hornhautprofil aber Auffälligkeiten zeigt – hier raten wir dann konsequent von einer Laserbehandlung ab und besprechen Alternativen wie die ICL.“

Doctor-medic Bányai

Welche Behandlungsmethoden gibt es beim Augenlasern?

Je nach individueller Brechkraft, Hornhautdicke und Art der Fehlsichtigkeit kommen unterschiedliche Behandlungsmethoden infrage. Zu den gängigsten zählen SMILE pro (früher ReLEx SMILE), Femto-LASIK, PRK, LASEK und Trans-PRK. Bei Femto-LASIK wird mithilfe eines Femtosekundenlasers ein dünner Flap erzeugt, bevor ein Excimer-Laser die eigentliche Korrektur vornimmt. Welche Methode für Sie infrage kommt, klärt Ihr Augenarzt individuell im Rahmen der Voruntersuchung.

Alternativen zum Augenlasern

Können Ihre Augen nicht gelasert werden, findet sich meist eine andere Lösung, um Ihre Sehkraft zu korrigieren. Mittels Linsenchirurgie kann mit einem OP-Eingriff am Auge eine erkrankte Augenlinse getauscht werden – man spricht hier auch vom Linsenaustausch bzw. der Linsenimplantation.

Ist das Augenlasern bei Grauer Star, Keratokonus oder Glaukom nicht möglich, kann eine Operation zum gewünschten Ergebnis führen. Auch die ICL (Implantierbare Kontaktlinse), bei der eine zusätzliche Linse vor die natürliche Augenlinse eingesetzt wird, ist für viele Patienten mit hoher Fehlsichtigkeit oder dünner Hornhaut eine geeignete Alternative im Bereich der refraktiven Chirurgie. Bei altersbedingten Sehproblemen können zudem Multifokallinsen eingesetzt werden, mit denen sich häufig auch der Griff zur Lesebrille vermeiden lässt.

Auch bei zu dünner Hornhaut kann ein operativer Linsentausch zu langfristig besserer Sehkraft verhelfen. Während der Schwangerschaft oder Stillzeit kann ebenso keine Augenlaser-Behandlung durchgeführt werden.

In diesem Fall empfiehlt es sich, die Zeit bis nach der Stillzeit abzuwarten und inzwischen auf Brille oder Kontaktlinsen bei Fehlsichtigkeiten zurückzugreifen – Kontaktlinsenträger sollten zudem beachten, dass die Linsen vor der Voruntersuchung für einen bestimmten Zeitraum nicht getragen werden dürfen, um verlässliche Messwerte zu erhalten.

Nicht jeder Patient, der sich in unseren Zentren vorstellt, ist am Ende auch für eine Laserbehandlung geeignet. Aus unserer langjährigen Praxis wissen wir: Die häufigsten Gründe für eine Nicht-Eignung sind zu dünne Hornhaut, eine noch nicht stabile Sehstärke sowie beginnende Hornhautunregelmäßigkeiten, die erst durch die Hornhauttopografie sichtbar werden. In diesen Fällen empfehlen wir statt einer Laserbehandlung meist eine ICL oder raten dazu, die Voruntersuchung nach einigen Monaten zu wiederholen.

Voraussetzungen für Augenlasern

Sollten alle oben genannten Faktoren nicht vorhanden sein, gibt es dennoch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Augen lasern zu lassen. Für eine Augenlaser-Behandlung müssen bestimmte Dinge erfüllt sein, um sicherzustellen, dass die Behandlung sicher und erfolgreich ist. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zum Augenlasern gehören:

  • Ausschluss der Kriterien: Welche Augen nicht gelasert werden können – Augenkrankheiten, hohe Fehlsichtigkeiten, dünne Hornhaut, Schwangerschaft und Stillzeit
  • Stabile Sehstärke: Ihre Sehstärke sollte in den letzten 12 Monaten stabil sein, bevor Sie eine Augenlaser-Behandlung durchführen lassen.
  • Erwachsenenalter: Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein, um eine Augenlaser-Behandlung durchführen zu lassen. Es empfiehlt sich erst ab 22 Jahren die Augen lasern zu lassen, da die Sehstärke sich bis dahin noch entwickelt. Ab welchem Alter Augen lasern?
  • Stabile allgemeine Gesundheit: Sie sollten in guter körperlicher und geistiger Verfassung sein und keine chronischen Erkrankungen oder Infektionen haben, die das Sehvermögen beeinträchtigen könnten. Regelmäßige Nachuntersuchungen nach dem Eingriff helfen zudem dabei, Ihre Augengesundheit langfristig zu sichern.

Die genannten Ausschlusskriterien orientieren sich an den Qualitätsstandards der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC), der gemeinsamen Fachkommission von DOG und BVA.

Bin ich für Augenlasern geeignet?

Sie fragen sich, ob Ihre Augen gelasert werden können? Bei Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit (Myopie), Weitsichtigkeit, Alterssichtigkeit (Presbyopie bzw. Altersweitsichtigkeit) oder Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) ist das Augenlasern eine beliebte Alternative zur Brille und Kontaktlinsen. Gute Sicht, ein Leben lang – ohne Brille. Dieser Traum führt viele Menschen hin zur Augenlaser-Behandlung.

Je nach Stärke der Fehlsichtigkeit, Ihren Dioptrienwerten und weiteren individuellen Voraussetzungen wird die passende Augenlasermethode im Rahmen einer ausführlichen Voruntersuchung ermittelt.

Ein Hinweis zu den Kosten: Eine Kostenübernahme durch Krankenkassen ist beim Augenlasern in der Regel nicht vorgesehen; auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nur in Ausnahmefällen. Lassen Sie sich hierzu am besten individuell beraten.

In unseren spezialisierten Zentren bei Bányai Neue Augen für Augenlasern in Karlsruhe und Stuttgart beraten wir Sie umfassend und persönlich – und begleiten Sie auf dem Weg zu einem Leben mit klarer Sicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Es gibt keinen pauschalen Grenzwert, da die minimal erforderliche Hornhautdicke immer im Zusammenspiel mit Ihren individuellen Dioptrien und der gewählten Methode betrachtet wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die Fehlsichtigkeit, desto mehr Hornhautgewebe muss abgetragen werden – bei zu dünner Hornhaut steigt dann das Risiko einer Unterkorrektur oder von Komplikationen. Ihr Augenarzt ermittelt die genauen Werte im Rahmen der Voruntersuchung.

Nein, bei Keratokonus, Katarakt (Grauer Star) und Glaukom (Grüner Star) wird von einer klassischen Laserbehandlung abgeraten, da diese Augenerkrankungen die Stabilität oder Struktur des Auges beeinträchtigen. Bei einem fortgeschrittenen Katarakt kommt stattdessen häufig ein Linsentausch mittels Linsenimplantation infrage – dabei wird die eingetrübte Augenlinse gegen eine künstliche Linse ausgetauscht, teils auch mit Multifokallinsen, um zusätzlich auf eine Lesebrille verzichten zu können.

Das Mindestalter für eine Augenlaser-Behandlung liegt bei 18 Jahren. Da sich die Sehstärke bei vielen Menschen – insbesondere bei Myopie (Kurzsichtigkeit) – jedoch erst mit Anfang 20 stabilisiert, empfehlen wir in der Praxis meist, erst ab 22 Jahren zu lasern. Eine stabile Sehstärke über mindestens 12 Monate ist eine der wichtigsten Voraussetzungen fürs Augenlasern.

Ist eine Laserbehandlung aufgrund zu dünner Hornhaut, hoher Fehlsichtigkeit oder einer Augenerkrankung nicht möglich, kommt häufig die ICL (Implantierbare Kontaktlinse) als Alternative infrage – eine Zusatzlinse wird dabei vor die natürliche Augenlinse gesetzt, ohne dass Hornhautgewebe entfernt werden muss. Diese Methode zählt ebenfalls zur modernen refraktiven Chirurgie und eignet sich auch für viele Kontaktlinsenträger, die keine Laserbehandlung erhalten können.

Während Schwangerschaft und Stillzeit kommt es durch hormonelle Veränderungen häufig zu Schwankungen der Sehstärke, weshalb wir grundsätzlich von einer Behandlung in dieser Zeit abraten. Auch bestimmte Autoimmunerkrankungen wie Rheuma können die Wundheilung am Auge beeinträchtigen und sollten vor einer Behandlung unbedingt mit Ihrem Augenarzt besprochen werden. Nach dem Eingriff sind zudem regelmäßige Nachuntersuchungen wichtig, um die Augengesundheit langfristig zu sichern.

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